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NOTHELFER-KURS

Der erste Schritt zum Führerschein
Der Nothelfer-Kurs darf nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen
Nothelfer-Kurs
Der Nothelferausweis ist obligatorisch für Fahrzeuglenker und bescheinigt,
dass du einen Kurs über lebensrettende Maßnahmen besucht hast.
Mit deinem erstmaligen Gesuch um die Erteilung eines Lernfahrausweises der Kategorien A, A1, B und B1 musst du also zuerst einen Nothelferkurs absolviert haben und zusammen mit einem Sehtest vom Optiker / Augenarzt (nicht älter als 2 Jahre!) mit den Strassenverkehrsamt STVA Antrags-Formular zur Theorieprüfung einreichen.
Inhalt Schwerpunkte
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Bergen, Alarmieren
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Lebensrettende Sofortmassnahmen
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Weitere Hilfe
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Transportfähigkeit erstellen und erhalten
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Notfallstation
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