Kontrollfahrt
Ausländischer Führerausweis

Ausländischer Ausweis
1 Jahr gültig
Ein ausländischer Führerausweis ist in der Schweiz 1 Jahr gültig. Nach Ablauf dieses Jahres
ist der ausländische Ausweis in der Schweiz nicht mehr zugelassen.
Er muss deshalb vor dieser Frist in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden, dazu ist eine Kontrollfahrt nötig. Befreit von der Kontrollfahrt sind, Inhaber/innen von Führerausweisen aus einem EU-/EFTA-Staat.

Kontrollfahrt Voraussetzungen
Eine einwandfreie Fahrzeugbedienung.
Korrektes Einspuren.
Kenntnisse über die Vortrittsregeln,
sowie die allgemeinen Verkehrsregeln.
Das Verhalten im Verkehr.
Notbremsung
Vorausschauende Fahrweise.
Fahren nach Wegweisern.
Fahren auf Autobahnen/Autostrassen.

Wichtig
Eine nicht bestandene oder versäumte Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden und hat ein Fahrverbot in der Schweiz zur Folge. Danach muss die Person, um ein Fahrzeug in der Schweiz lenken zu dürfen, die gesamte Ausbildung (Nothelferkurs, Theorieprüfung, VKU und wenn möglich Fahrstunden) durchlaufen.
Anmeldung für eine Fahrstunde zwecks Kontrollfahrt. -Gerne begleite ich Sie auf einer Testfahrt oder während der Ausbildung, damit Sie die Kontrollfahrt mit Erfolg bestehen.

Intensiv-Fahrkurs
Erwerb des schweizerischen Führerausweises aufgrund eines ausländischen Führerausweiseses
Link Anmeldungsformular Strassenverkehrsamt